Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei
jeder Anmeldung egal ob theoretische oder praktische Schulung zur Anwendung
Gültigkeit ab
1. Januar 2005
§ 1.1. Vertragspartner
Fahrtrainer GmbH
Inhaber Marcel & Esther Kürzi
Geschäftssitz
Rietlistrasse 9,
8165 Schöfflisdorf
§ 1.2. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag und
die allgemeinen Geschäftsverbindungen treten mit Antritt, automatisch z.B.: bei
der Anmeldung, beim praktischen oder theoretischen Unterricht (bei persönlichem
Erscheinen, mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und kündigen sich
automatisch, unmittelbar nach bestandener, praktischer Prüfung, beim Wechsel in
eine andere Fahrschule oder bei Vertragsauflösung seitens Fahrtrainer GmbH.
Die oben
genannte Fahrschule verpflichtet sich dem Fahrschüler unter den aufgelisteten
Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung, Weiterbildung
durchzuführen, welche den Anforderungen des Schweizerischen
Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
entspricht.
§ 1.3. Ziel
Ziel ist die
Erlangung des Führerausweises für alle Kategorien, gemäss den Schweizerischen
Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der
Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA.
§ 1.4. Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer
ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem
Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss der neusten, methodisch-
didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages
stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
§ 1.5. Fahrzeug
Die Lektionen
für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten
Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines
herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Service, Panne etc.).
Der Tarif pro
Lektion mindert sich aus diesem Umstand nicht.
§ 1.6.1 praktische Lektionsdauer
Die praktische Lektionsdauer richtet sich nach dem
Schweizerischen Recht.
Eine Lektion
dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten.
§ 1.6.2. theoretischer Unterricht und Kurse,
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert
bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten.
§ 1.6.3 obligatorische Kurse, Lektionsdauer
-
Verkehrskundekurs (VKU) dauert Kat. A und B, 400 Minuten
-
Zweiradgrundkurs (MGK)) dauert Kat. A = 12h/6 Stunden // Kat. A1= 8 Stunden
Nach der
Anmeldung müssen alle Kursteile besucht werden.
§ 1.6.4 praktischer Unterricht und Kurse
Die Fahrtrainer
GmbH bildet die Kategorien A / B / BPT und zu Kat. B auch E (Anhänger) aus.
Unser Team
schult nach einem gezielten Ausbildungsplan und dieser richtet sich nach dem
Stand der Fahrschüler/in.
Der
Ausbildungsverlauf wird nach der Fahrlektion oder am Ende der
Ausbildungsperiode besprochen. Der Fahrlehrer/in der Fahrtrainer GmbH behält
sich vor, die angemeldete Prüfung zu verschieben oder abzusagen, falls die
Prüfungsreife nicht erreicht werden kann. Die Unkosten seitens Fahrtrainer GmbH
oder Strassenverkehrsamt trägt der Fahrschüler. Schlussabrechnung, sprich
offene Beträge müssen mindestens 48 Stunden vor der praktischen Prüfung bezahlt
worden sein, ansonsten behält sich die Fahrtrainer GmbH das Recht vor, NICHT an
die praktische Prüfung zu fahren, die Unkosten wie Kosten des
Strassenverkehrsamt, gehen zu Lasten des Fahrschüler!
§ 1.7. Unterrichtstarife für Kurse oder praktischen
Unterricht
Die Tarife
werden beim jeweiligen Angebot aufgeführt (Preisänderungen vorbehalten)
§ 1.8 Abmeldungen
§ 1.8.1 Abmeldungen Fahrlektionen oder
Nichterscheinen eines angemeldeten Kurses (Theorie, VKU, Motorradgrundkurse)
Vereinbarte
Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden.
Nach
gegenseitiger Absprache und mit Einwilligung der Fahrtrainer GmbH kann auch ein
Ersatzschüler gebracht werden.
Bei nicht
fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.
§ 1.8.2 Kursplätze und Durchführung
Um unsere Kurse
unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes
Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze
werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der
rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der
Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.
§ 1.8.3 Abmeldungen Kurse
Eine Abmeldung
eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach
Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen.
Bitte beachten Sie folgende Regelung.
Für vereinbarte
Kurse die weniger als 20 Tage vor Kursbeginn abgesagt werden, wird ein
Unkostenbeitrag von CHF 100,00 verrechnet. Weniger als 10 Tage vor Kursbeginn
werden 50% der Kurskosten verrechnet und weniger als 9 Tage werden vom
Kunden/in die ganzen Kurskosten eingefordert. Bei Krankheit oder Unfall (mit
Arztzeugnis) wird ein Unkostenbeitrag von CHF 125,00 verrechnet.
Nach Absprache
mit der Fahrtrainer GmbH ist eine Ersatzperson möglich.
§ 1.9.1. Versicherung
Der Fahrschüler
ist während des praktischen und theoretischen Unterrichtes sowie bei der
offiziellen Führerprüfung durch die Fahrtrainer GmbH versichert. Der Kurs wird
auf öffentlichem Grund absolviert. Die Kursabsolventen sind für Ihre
Versicherungen selber verantwortlich. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte
gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an die Fahrtrainer
GmbH gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren der Fahrtrainer GmbH,
dass ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von
Motorradfahrzeugen entspricht. Die Fahrtrainer GmbH übernimmt nur Schäden die
von Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt;
ausgenommen Schnee und Glatteis. Die Mobiliar-Versicherung übernimmt Vollkasko-
und Unfalldeckung. Bei Grobfahrlässigkeit kann der Kunde/in vollumfänglich
haftbar gemacht werden. Es erfolgt keine Rückzahlung seitens der Fahrtrainer
GmbH oder von einem ihrer Fahrlehrer/innen, wenn sie im Auftrag der Fahrtrainer
GmbH arbeiten.
§ 1.9.2. Einschränkungen – Ausschluss der
Gewährleistung
Die Versicherung
gilt nur auf Fahrten, wo ein Fahrlehrer der Fahrtrainer GmbH dabei ist.
Die Fahrschüler/innen unter Blickkontakt eines Fahrlehrers der Fahrtrainer GmbH befindet.
Die Versicherung und Fahrtrainer GmbH behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
§
1.10.1.
Zahlungsbedingungen Fahrstunden:
Die Fahrlektionen und Abonnemente sind bar zu bezahlen.
In Absprache mit dem Fahrlehrer kann eine Rechnung verlangt werden. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Sämtliche Fahrstunden-Kosten sind bis zur Führerprüfung zu begleichen. Die An – und Rückfahrt-Kosten zur Führerprüfung, inkl. Prüfung werden mit 2 Lektionen berechnet.
§ 1.11.1. Einzellektionen für alle Kategorien, z.B.: Auto / Motorradunterricht/ Kontrollfahrten
Fahrlektionen und Versicherungsanteile sind jeweils bei Beginn, vor der Lektion in bar zu bezahlen.
Wir
fahren nur auf Akontozahlungen, es werden keine Rechnungen an Privatpersonen
gestellt.
Falls das im
gegenseitigen Einverständnis passiert, behält sich die Fahrtrainer GmbH vor,
die zusätzlichen Kosten separat zu verrechnen. Es gilt einen administrativen
Mehraufwand von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder höher zu bezahlen.
Für Privatkunden gilt immer Barzahlung vor der Lektion oder die Kundschaft löst ein Abonnement und bezahlt mind. 10h oder 15 Stunden im Voraus.
Besonderes
Die Fahrtrainer
GmbH behält sich vor, einzelnen Kunden oder Firmen Rechnungen zu erstellen.
Schlussabrechnung; Am Schluss der Ausbildung und nach Bezahlung aller Kosten und Unkosten erhält der Kunde auf seinen Wunsch hin eine Schlussabrechnung mit Auflistung aller Kosten und Leistungen. Separate Zwischenrechnungen, bearbeiten von Mahnungen, werden mit einem Bearbeitungs- und Unkostenbeitrag von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder je nach Aufwand verrechnet.
Für die praktische Prüfung, muss ein Vorschuss geleistet worden sein, ansonsten kann die Fahrtrainer GmbH die Prüfung, zu Lasten des Kunden/in verschieben oder absagen.
§
1.11.2. Abonnements
Abonnements
müssen im Voraus bezahlt werden, sie können nicht rückwirkend auf bezogene
Fahrstunden verwendet werden. Es können nur die allgemeinen Abonnemente geltend
gemacht werden (10 Lektionen / 15 Lektionen). Falls der Kunde keinen Vorschuss
geleistet hat, werden die Lektionen zum Einzelpreis abgerechnet.
Der
Kunde/in kann nicht gefahrene Einzelstunden, später nicht in ein Abonnement
umwandeln.
Nicht bezogene
Abonnemente, Akonto Zahlungen werden bei bestandener Führerprüfung
zurückerstattet.
§
1.11.3. Theorie/ Kurse
Zahlbar am
ersten Kurstag. Mit Einzahlungsscheine oder in bar muss der Betrag mindestens 7
Tage vor Kursbeginn eingezahlt werden. Die Quittung muss am ersten Kurtag
vorgewiesen werden.
§
1.11.4. Online Dienste
Es werden Keine
Onlinedienste durch die Fahrtrainer GmbH angeboten.
§
1.12 Anmeldungen
Alle
Anmeldungen, sei es Kurse, theoretischen oder praktischen Unterricht sind
verbindlich und werden bei nicht einhalten, verrechnet.
§
1.12.1 Online Anmeldung
Es werden Keine
Onlinedienste durch die Fahrtrainer GmbH angeboten.
§
1.13. Programm- und Preisänderungen
Programm- und
Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bleiben vorbehalten.
§
1.14.1 Streitigkeiten / Mahnungen
Für alle
Streitigkeiten mit der Fahrtrainer GmbH ist Schweizer Recht anwendbar.
Bei offenen Zahlungen, Mahnungen wird nach Zeitaufwand eine Zusatzgebühr von mindestens CHF 100,00 oder je nach Zeitaufwand, z.B.: bei komplexeren Abklärungen, pro Stunde CHF 100,00 erhoben.
§
1.14. 2. Fehlendes oder verspätetes Erscheinen
Fehlendes oder
zu spätes Erscheinen wird zum vollen Lektionpreis verrechnet.
Die Fahrtrainer GmbH behält sich vor, nach einer Wartezeit von 15 Minuten die Lektion abzusagen und die Lektion oder Doppellektion zu verrechnen!
§ 1.14. Vertrags- oder Ausbildung-Abbruch seitens Fahrtrainer GmbH
Die
Fahrtrainer GmbH behält sich vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen, bei
Unpünktlichkeit, Zwischenmenschlicher Problemen, fehlender Motivation,
Streitigkeiten die durch den Kunden/in verursacht wurden / Fahrschullehrer/in,
usw.
Es erfolgt dann
ein Schlussgespräch. Falls keine Einigung erfolgt, behält sich die Fahrtrainer
GmbH vor, den Ausbildungsvertrag aufzulösen. Danach erfolgt eine
Schlussabrechnung.
Die zu viel einbezahlten Abonnemente werden zurück erstattet, nicht aber die Administrationskosten!
Wichtig;
Falls ein Kurstermin,
Prüfungstermin, Kontrollfahrttermin besteht, wird dieser umgehend von der Fahrtrainer
GmbH storniert und gelöscht. Der Kunde/in, Firma ist allein für die ihnen
eventuell entstandenen Unkosten und Konsequenzen verantwortlich!
§
1.15. Gerichtsstand
Für alle
Rechtsbeziehungen mit der Fahrtrainer GmbH ist Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand
ist Schöfflisdorf.
Bei allfälligen
Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an das Sekretariat.
Fahrtrainer GmbH
Rietlistrasse 9
8165 Schöfflisdorf