AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Anmeldung egal ob theoretische oder praktische Schulung zur Anwendung
Gültigkeit ab 1. Januar 2005

§ 1.1. Vertragspartner

Fahrtrainer GmbH
Inhaber Marcel & Esther Kürzi
Geschäftssitz
Rietlistrasse 9, 8165 Schöfflisdorf

§ 1.2. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsverbindungen treten mit Antritt, automatisch z.B.: bei der Anmeldung, beim praktischen oder theoretischen Unterricht (bei persönlichem Erscheinen, mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und kündigen sich automatisch, unmittelbar nach bestandener, praktischer Prüfung, beim Wechsel in eine andere Fahrschule oder bei Vertragsauflösung seitens Fahrtrainer GmbH.
Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich dem Fahrschüler unter den aufgelisteten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung, Weiterbildung durchzuführen, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.

§ 1.3. Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für alle Kategorien, gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA.

§ 1.4. Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss der neusten, methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

§ 1.5. Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Service, Panne etc.).
Der Tarif pro Lektion mindert sich aus diesem Umstand nicht.

§ 1.6.1 praktische Lektionsdauer

Die praktische Lektionsdauer richtet sich nach dem Schweizerischen Recht.
Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten.

§ 1.6.2. theoretischer Unterricht und Kurse, Lektionsdauer
Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten.

§ 1.6.3 obligatorische Kurse, Lektionsdauer
- Verkehrskundekurs (VKU) dauert Kat. A und B, 400 Minuten
- Zweiradgrundkurs (MGK)) dauert Kat. A = 12h/6 Stunden // Kat. A1= 8 Stunden
Nach der Anmeldung müssen alle Kursteile besucht werden.

§ 1.6.4 praktischer Unterricht und Kurse
Die Fahrtrainer GmbH bildet die Kategorien A / B / BPT und zu Kat. B auch E (Anhänger) aus.
Unser Team schult nach einem gezielten Ausbildungsplan und dieser richtet sich nach dem Stand der Fahrschüler/in.
Der Ausbildungsverlauf wird nach der Fahrlektion oder am Ende der Ausbildungsperiode besprochen. Der Fahrlehrer/in der Fahrtrainer GmbH behält sich vor, die angemeldete Prüfung zu verschieben oder abzusagen, falls die Prüfungsreife nicht erreicht werden kann. Die Unkosten seitens Fahrtrainer GmbH oder Strassenverkehrsamt trägt der Fahrschüler. Schlussabrechnung, sprich offene Beträge müssen mindestens 48 Stunden vor der praktischen Prüfung bezahlt worden sein, ansonsten behält sich die Fahrtrainer GmbH das Recht vor, NICHT an die praktische Prüfung zu fahren, die Unkosten wie Kosten des Strassenverkehrsamt, gehen zu Lasten des Fahrschüler!

§ 1.7. Unterrichtstarife für Kurse oder praktischen Unterricht
Die Tarife werden beim jeweiligen Angebot aufgeführt (Preisänderungen vorbehalten)

§ 1.8 Abmeldungen

§ 1.8.1 Abmeldungen Fahrlektionen oder Nichterscheinen eines angemeldeten Kurses (Theorie, VKU, Motorradgrundkurse)
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden.
Nach gegenseitiger Absprache und mit Einwilligung der Fahrtrainer GmbH kann auch ein Ersatzschüler gebracht werden.
Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.

§ 1.8.2 Kursplätze und Durchführung
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.

§ 1.8.3 Abmeldungen Kurse
Eine Abmeldung eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung.
Für vereinbarte Kurse die weniger als 20 Tage vor Kursbeginn abgesagt werden, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100,00 verrechnet. Weniger als 10 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten verrechnet und weniger als 9 Tage werden vom Kunden/in die ganzen Kurskosten eingefordert. Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) wird ein Unkostenbeitrag von CHF 125,00 verrechnet.
Nach Absprache mit der Fahrtrainer GmbH ist eine Ersatzperson möglich.

§ 1.9.1. Versicherung
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichtes sowie bei der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrtrainer GmbH versichert. Der Kurs wird auf öffentlichem Grund absolviert. Die Kursabsolventen sind für Ihre Versicherungen selber verantwortlich. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an die Fahrtrainer GmbH gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren der Fahrtrainer GmbH, dass ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorradfahrzeugen entspricht. Die Fahrtrainer GmbH übernimmt nur Schäden die von Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt; ausgenommen Schnee und Glatteis. Die Mobiliar-Versicherung übernimmt Vollkasko- und Unfalldeckung. Bei Grobfahrlässigkeit kann der Kunde/in vollumfänglich haftbar gemacht werden. Es erfolgt keine Rückzahlung seitens der Fahrtrainer GmbH oder von einem ihrer Fahrlehrer/innen, wenn sie im Auftrag der Fahrtrainer GmbH arbeiten.

§ 1.9.2. Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, wo ein Fahrlehrer der Fahrtrainer GmbH dabei ist.

Die Fahrschüler/innen unter Blickkontakt eines Fahrlehrers der Fahrtrainer GmbH befindet.

Die Versicherung und Fahrtrainer GmbH behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:

  • Fahren unter Alkohol oder Drogen
  • Fahrlässige Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen
  • Nicht einhalten an die Weisungen des Fahrlehrers/innen oder Instruktionspersonal
  • Fahren in fahrunfähigem Zustand (z.B.: Übermüdung, Krankheits bedingt usw....)

§ 1.10.1.  Zahlungsbedingungen Fahrstunden:
Die Fahrlektionen und Abonnemente sind bar zu bezahlen.
In Absprache mit dem Fahrlehrer kann eine Rechnung verlangt werden. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Sämtliche Fahrstunden-Kosten sind bis zur Führerprüfung zu begleichen. Die An – und Rückfahrt-Kosten zur Führerprüfung, inkl. Prüfung werden mit 2 Lektionen berechnet. 

§ 1.11.1. Einzellektionen für alle Kategorien, z.B.: Auto / Motorradunterricht/ Kontrollfahrten

Fahrlektionen und Versicherungsanteile sind jeweils bei Beginn, vor der Lektion in bar zu bezahlen.

Wir fahren nur auf Akontozahlungen, es werden keine Rechnungen an Privatpersonen gestellt.
Falls das im gegenseitigen Einverständnis passiert, behält sich die Fahrtrainer GmbH vor, die zusätzlichen Kosten separat zu verrechnen. Es gilt einen administrativen Mehraufwand von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder höher zu bezahlen.

Für Privatkunden gilt immer Barzahlung vor der Lektion oder die Kundschaft löst ein Abonnement und bezahlt mind. 10h oder 15 Stunden im Voraus.

Besonderes
Die Fahrtrainer GmbH behält sich vor, einzelnen Kunden oder Firmen Rechnungen zu erstellen.

Schlussabrechnung; Am Schluss der Ausbildung und nach Bezahlung aller Kosten und Unkosten erhält der Kunde auf seinen Wunsch hin eine Schlussabrechnung mit Auflistung aller Kosten und Leistungen. Separate Zwischenrechnungen, bearbeiten von Mahnungen, werden mit einem Bearbeitungs- und Unkostenbeitrag von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder je nach Aufwand verrechnet.

Für die praktische Prüfung, muss ein Vorschuss geleistet worden sein, ansonsten kann die Fahrtrainer GmbH die Prüfung, zu Lasten des Kunden/in verschieben oder absagen.

§ 1.11.2. Abonnements
Abonnements müssen im Voraus bezahlt werden, sie können nicht rückwirkend auf bezogene Fahrstunden verwendet werden. Es können nur die allgemeinen Abonnemente geltend gemacht werden (10 Lektionen / 15 Lektionen). Falls der Kunde keinen Vorschuss geleistet hat, werden die Lektionen zum Einzelpreis abgerechnet.

Der Kunde/in kann nicht gefahrene Einzelstunden, später nicht in ein Abonnement umwandeln.
Nicht bezogene Abonnemente, Akonto Zahlungen werden bei bestandener Führerprüfung zurückerstattet.

§ 1.11.3. Theorie/ Kurse
Zahlbar am ersten Kurstag. Mit Einzahlungsscheine oder in bar muss der Betrag mindestens 7 Tage vor Kursbeginn eingezahlt werden. Die Quittung muss am ersten Kurtag vorgewiesen werden.

§ 1.11.4. Online Dienste
Es werden Keine Onlinedienste durch die Fahrtrainer GmbH angeboten.

§ 1.12 Anmeldungen
Alle Anmeldungen, sei es Kurse, theoretischen oder praktischen Unterricht sind verbindlich und werden bei nicht einhalten, verrechnet.

§ 1.12.1 Online Anmeldung
Es werden Keine Onlinedienste durch die Fahrtrainer GmbH angeboten.

§ 1.13. Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

§ 1.14.1 Streitigkeiten / Mahnungen
Für alle Streitigkeiten mit der Fahrtrainer GmbH ist Schweizer Recht anwendbar.

Bei offenen Zahlungen, Mahnungen wird nach Zeitaufwand eine Zusatzgebühr von mindestens CHF 100,00 oder je nach Zeitaufwand, z.B.: bei komplexeren Abklärungen, pro Stunde CHF 100,00 erhoben.

§ 1.14. 2. Fehlendes oder verspätetes Erscheinen
Fehlendes oder zu spätes Erscheinen wird zum vollen Lektionpreis verrechnet.

Die Fahrtrainer GmbH behält sich vor, nach einer Wartezeit von 15 Minuten die Lektion abzusagen und die Lektion oder Doppellektion zu verrechnen!

§ 1.14. Vertrags- oder Ausbildung-Abbruch seitens Fahrtrainer GmbH

Die Fahrtrainer GmbH behält sich vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen, bei Unpünktlichkeit, Zwischenmenschlicher Problemen, fehlender Motivation, Streitigkeiten die durch den Kunden/in verursacht wurden / Fahrschullehrer/in, usw.
Es erfolgt dann ein Schlussgespräch. Falls keine Einigung erfolgt, behält sich die Fahrtrainer GmbH vor, den Ausbildungsvertrag aufzulösen. Danach erfolgt eine Schlussabrechnung.

Die zu viel einbezahlten Abonnemente werden zurück erstattet, nicht aber die Administrationskosten!

Wichtig;
Falls ein Kurstermin, Prüfungstermin, Kontrollfahrttermin besteht, wird dieser umgehend von der Fahrtrainer GmbH storniert und gelöscht. Der Kunde/in, Firma ist allein für die ihnen eventuell entstandenen Unkosten und Konsequenzen verantwortlich!

§ 1.15. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrtrainer GmbH ist Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Schöfflisdorf.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an das Sekretariat.
Fahrtrainer GmbH
Rietlistrasse 9

8165 Schöfflisdorf